
Gemäß EU-Recht (Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse) sind alle EU-Länder verpflichtet, mindestens eine „Nationale Gleichbehandlungsstelle“ zu benennen, die die Gleichbehandlung fördert. Sie können sich an die zuständige Stelle in Ihrem Land wenden, wenn Sie sich aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder des Geschlechts diskriminiert fühlen. Die Nationalen Gleichbehandlungsstellen führen außerdem Umfragen und Studien durch und veröffentlichen unabhängige Berichte und Empfehlungen.