
Richtlinie 2006/54/EG untersagt die unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts auf dem Arbeitsmarkt. Dies gilt auch für die Bedingungen des Zugangs zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Sie betont die Wichtigkeit einer Gleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung (einschließlich der Berufsbildung), Arbeitsbedingungen (einschließlich des Entgelts) und betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit.