
Wenn Sie Ihr Unternehmen in einem anderen EU-Land anmelden möchten, müssen Sie die Vorschriften und Auflagen des jeweiligen Landes einhalten. Um den Anmeldeprozess für Unternehmen einfacher zu gestalten, haben die EU-Länder die Einheitlichen Ansprechpartner, Portale für elektronische Behördendienste, eingerichtet.