
Wenn Sie in einem anderen EU-Land Dienstleistungen erbringen möchten, können Sie das tun, ohne dort ein Unternehmen oder eine Zweigniederlassung gründen zu müssen. Dies kann interessant sein, wenn Sie beabsichtigen, die Dienstleistung dort nur vorübergehend zu erbringen, wenn Sie dort einen bestimmten Kunden haben oder wenn Sie den Markt erkunden möchten, bevor Sie Ihr Unternehmen dorthin erweitern.Grundsätzlich sollte es für Sie möglich sein, Dienstleistungen in einem anderen EU-Land zu erbringen, ohne alle dort geltenden Verwaltungsverfahren und Vorschriften (wie vorherige Beantragung einer Gewerbeerlaubnis) einhalten zu müssen. Möglicherweise müssen Sie jedoch den Behörden melden, dass Sie Dienstleistungen in ihrem Land anbieten werden.